Am 11.12.2020 haben das Europäische Parlament und der Rat einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Anwendung der Anforderungen des Europäischen einheitlichen elektronischen Formats (ESEF) für die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen um ein Jahr zu verschieben, sofern sie dies der Kommission unter Darstellung der Gründe mitteilen. Ob dieses Mitgliedstaatenwahlrecht auch in Deutschland umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten. Ohne Umsetzung des Mitgliedstaatenwahlrechts bliebe es für „Inlandsemittenten“ in Deutschland bei der Anwendung der ESEF-Regelungen auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) begrüßt dieses Mitgliedstaatenwahlrecht ausdrücklich, da den betroffenen Unternehmen dadurch zusätzliche Zeit eingeräumt werden könnte, um die erforderlichen organisatori-schen und technischen Anpassungen vorzunehmen und zu testen. Die Nachricht ist unter ec.europa.eu veröffentlicht.
(Neu auf WPK.de vom 14.12.2020)