Der Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers nach § 17a Abs. 7 S. 2 KHG (IDW PH 9.420.4) (Stand: 22.11.2006)“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) ist zum 5.4.2024 (Billigung durch den Hauptfachausschuss des IDW) aufgehoben worden. Die in § 17a KHG geregelte Finanzierung der Ausbildungsstätten und -vergütungen hat seit der Einführung im Jahr 2004 an praktischer Relevanz verloren. Insbesondere ist das Budgetvolumen im Verhältnis zu anderen Budgets im Bereich der Krankenhausfinanzierung gering. Zudem müsste IDW PH 9.420.4 grundlegend überarbeitet werden, da er mittlerweile in Widerspruch zur aktuellen Auffassung des Krankenhausfachausschusses (KHFA) des IDW steht. Bei der Prüfung nach § 17a Abs. 7 S. 2 KHG liegt (nunmehr) ein separater Auftrag vor. Es handelt sich nicht um eine gesetzliche Erweiterung der Jahresabschlussprüfung. Der KHFA erarbeitet derzeit einen neuen Prüfungshinweis zur Prüfung nach § 6a Abs. 3 S. 4 Nr. 1–5 KHEntgG („Pflegebudget“). Das Pflegebudget stellt einen deutlich höheren Anteil an den Gesamterlösen eines Krankenhauses dar und ist daher auch von der wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend höher einzustufen. Prüfungen nach § 17a Abs. 7 S. 2 KHG können dann zukünftig analog auf den neu erarbeiteten Prüfungshinweis zum Pflegebudget (ebenfalls separater Auftrag) angewendet werden.
(IDW Aktuell vom 5.6.2024)