In der Zeit vom 17. bis 31. Dezember leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine belastenden Maßnahmen ein Weihnachtsfrieden
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.
„Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist eine geschätzte Tradition in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Sie stärkt das gute Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und unserer Verwaltung“, sagte Lutz Lienenkämper.
Deshalb wird die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung während des Weihnachtsfriedens keine Betriebsprüfungen einleiten und ebenfalls keine Prüfungsberichte versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahmen gelten nur, wenn schnelles Handeln der Finanzverwaltung angezeigt ist, zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen.
„Diese gute Tradition setzen wir erst recht zu Zeiten der Corona-Pandemie fort. Die Bürgerinnen und Bürger sollen, gerade in Anbetracht der uns alle besonders fordernden Belastungen, eine möglichst ruhige Weihnachtszeit verbringen können. Wir werden auch deshalb rund um die Festtage dort, wo es möglich ist, von belastenden Maßnahmen absehen“, betonte Minister Lienenkämper.
Mahnungen werden demgegenüber durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide. So können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
(Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 13,12.2020)