Der Bundesrat (BR) hat in seiner Plenarsitzung am 17.5.2024 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Dieser sieht vor, dass Unternehmen nicht mehr nach dem UWG gegen Konkurrenten vorgehen können, weil jene möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wie die DSGVO verstoßen haben.
Der Gesetzentwurf soll für Klarheit sorgen: Zwar kann ein Unternehmen grundsätzlich rechtliche Schritte gegen einen Konkurrenten nach dem UWG einlegen, wenn es ihm einen Rechtsbruch vorwirft, da ein solcher immer zu einem Wettbewerbsvorteil führen kann. Ob in einem Verfahren nach dem UWG auch ein Datenschutzverstoß gerügt werden kann, ist umstritten. Der BGH hat die Frage noch nicht entschieden, sondern dem EuGH vorgelegt (BGH, 10.11.2022 – I ZR 186/17, BB 2023, 210, WRP 2023, 189 App-Zentrum II, anhängig beim EuGH zum Az. C-757/22). Der Gesetzentwurf sieht eine Änderung im UWG (u. a. in § 3a UWG) vor, die für Datenschutzverstöße ausdrücklich die Mitbewerberklage nach diesem Gesetz ausschließt.
(Bundesrat kompakt, 1044. Sitzung des Bundesrates am 17.5.2024)