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BGH: Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (hier: Nichtberücksichtigung einer Stellungnahme zu § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO-Hinweis)

BGH, Beschluss vom 12.3.2024 – VI ZR 166/22

a)         Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle der Nichtberücksichtigung einer zwar rechtzeitig bei Gericht eingegangenen, aber nicht zur Verfahrensakte gelangten Stellungnahme zu einem gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO.

b)         Zur Bestimmung des durch die unerlaubte Handlung Erlangten im Sinne des § 852 BGB im Falle von Schmiergeldzahlungen.

(Amtliche Leitsätze)