BGH, Beschluss vom 12.3.2024 – VI ZR 166/22
a) Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle der Nichtberücksichtigung einer zwar rechtzeitig bei Gericht eingegangenen, aber nicht zur Verfahrensakte gelangten Stellungnahme zu einem gerichtlichen Hinweis nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO.
b) Zur Bestimmung des durch die unerlaubte Handlung Erlangten im Sinne des § 852 BGB im Falle von Schmiergeldzahlungen.
(Amtliche Leitsätze)