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IDW: Kommunale Unternehmen – Fragen und Antworten zum 3. NKFWG NRW

Das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrein-Westfalen (3. NKFWG NRW) wirft eine Reihe von Zweifelsfragen auf. Der Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat wesentliche Fragen zu kommunalen Unternehmen in NRW in seiner Berichterstattung zur 138. Sitzung (Login-Bereich/frei zugänglich für IDW-Mitglieder) zusammengestellt und erläutert. Nun hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen ein Dokument „Häufige Fragen & Antworten“ zum 3. NKFWG NRW herausgegeben und an die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände gesandt. Darinwird u. a. festgestellt, dass

–          eine interne Rotation des Abschlussprüfers ausreichend ist;

–          bei der Berechnung des fünfjährigen Rotationszeitraums Beauftragungen, die vor Verkündung des Gesetzes erfolgt sind, unberücksichtigt bleiben;

–          soweit seitens der Trägerkommunen beabsichtigt ist, dass künftig kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) und Eigenbetriebe größenabhängig Lageberichte aufstellen, dies in der jeweiligen Satzung vorgesehen werden muss;

–          bei AöR und Eigenbetrieben eine mittelbare

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht, wenn die jeweilige Satzung die Aufstellung eines Lageberichts verlangt und dabei nicht ausdrücklich die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausnimmt;

–          sich die Prüfungspflicht für kleine Kapitalgesellschaften in kommunaler Hand ausschließlich nach der Satzung bestimmt.

(IDW Aktuell vom 23.4.2024)