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Europäische Kommission: Berichtigungen zum ESRS Set 1

Am 18.4.2024 hat die Europäische Kommission Berichtigungen (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) erlassen. Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Berichtigungen sind als Übersicht abgebildet und umfassen v. a. Rechtschreibfehler, falsche Verweise und andere offensichtliche Fehler. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende Änderung am ESRS Set 1. Die Veröffentlichung einer konsolidierten Lesefassung des berichtigten ESRS Set 1 soll folgen.

(www.drsc.de)