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BGH: Beschwerderecht bei Anregung eines Firmenmissbrauchsverfahrens

BGH, Beschluss vom 5.3.2024 – II ZB 13/23

Der ein Firmenmissbrauchsverfahren Anregende hat weder ein Beschwerderecht gegen die eine Verfahrenseinleitung ablehnende Entscheidung des Registergerichts noch gegen die Beendigung eines auf seine Anregung hin eingeleiteten Verfahrens.

(Amtlicher Leitsatz)