IPSASB: Unverbindliche Änderungen an IPSAS 41 „Finanzinstrumente“

-tb- Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat am 10.12.2020 eine Verlautbarung mit unverbindlichen Änderungen an IPSAS 41 „Finanzinstrumente“ veröffentlicht. Die Änderungen sollen die Anforderungen für die Klassifizierung, den Ausweis und die Bewertung von spezifischen Finanzinstrumenten von Unternehmen des öffentlichen Sektors verdeutlichen. Die Verlautbarung betrifft insbesondere die folgenden Instrumente:

  • Währungsgold; 
  • Umlaufwährung; 
  • IWF-Quotenzeichnungen;
  • IWF-Sonderziehungsrechte.

Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://www.ipsasb.org/publications/non-authoritative-amendments-ipsas-41-financial-instruments abrufbar.