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Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschiedet

  • Behörden, Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft erhalten Zugang zu neuen Registern und Informationsquellen
  • EU-Grenze für hohe Barzahlungen von 10 000 EUR
  • Sorgfaltspflichten für Fußballvereine und Agenten ab 2029
  • Neue EU-Agentur soll die risikoreichsten Unternehmen direkt beaufsichtigen

Das Parlament hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das das Instrumentarium der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärkt.

Die neuen Gesetze stellen sicher, dass Personen mit „berechtigtem Interesse“, einschließlich Medienschaffende, Organisationen der Zivilgesellschaft, zuständige Behörden und Aufsichtsorgane, sofortigen, ungefilterten, direkten und freien Zugang zu Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer haben, die in nationalen Registern gespeichert und auf EU-Ebene vernetzt sind. Zusätzlich zu den aktuellen Informationen werden die Register auch Daten enthalten, die mindestens fünf Jahre zurückreichen.

Die Gesetze geben den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU) auch mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Weitreichende Sorgfaltspflicht

Die neuen Gesetze sehen verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen und Kontrollen der Kundenidentität vor. Danach müssen sogenannte „Verpflichtete“ (z. B. Banken, Verwalter von Vermögenswerten und Kryptoanlagen oder Immobilien- und virtuelle Immobilienmakler) verdächtige Aktivitäten an die FIUs und andere zuständige Behörden melden. Ab 2029 müssen auch Profifußballvereine der obersten Liga, die an Finanztransaktionen mit hohem Wert mit Investoren oder Sponsoren beteiligt sind, einschließlich Werbetreibender und des Transfers von Spielern, die Identität ihrer Kunden überprüfen, Transaktionen überwachen und die zentralen Meldestellen über verdächtige Transaktionen informieren.

Die Rechtsvorschriften enthalten auch verschärfte Überwachungsbestimmungen für besonders reiche Personen (Gesamtvermögen von mindestens 50 000 000 Euro, Hauptwohnsitz nicht mit eingerechnet), eine EU-weite Obergrenze von 10 000 Euro für Barzahlungen, außer zwischen Privatpersonen im nichtprofessionellen Bereich, sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung gezielter Finanzsanktionen und zur Vermeidung der Umgehung von Sanktionen.

Zentrale Aufsichtsbehörde

Zur Überwachung der neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird in Frankfurt eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Authority for anti-money laundering and countering the financing of terrorism, AMLAeingerichtet. Die AMLA wird die Aufgabe haben, die risikoreichsten Finanzunternehmen direkt zu beaufsichtigen, bei Versagen der Aufsichtsbehörden einzugreifen und als zentrale Drehscheibe und Vermittler für die Aufsichtsbehörden zu fungieren. Die AMLA wird auch die Umsetzung gezielter Finanzsanktionen überwachen.

Das Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) umfasst die sechste Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) (angenommen mit 513 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen), die EU-Verordnung über das einheitliche Regelwerk (Single Rulebook, angenommen mit 479 Ja-Stimmen, 61 Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen) und die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) (angenommen mit 482 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen).

Nächste Schritte

Die Gesetze müssen vor der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt auch noch vom Rat förmlich angenommen werden.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes reagiert das Parlament auf die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, die in den Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas formuliert wurden, insbesondere auf die Vorschläge 16(1) und 16(2) zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und zur Zusammenarbeit bei der Unternehmensbesteuerung.

(Europäisches Parlament, PM v. 24.4.2024)