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OLG Celle: Keine Irreführung durch Verwendung des Begriffs „Zentrum“ in einer Geschäftsbezeichnung

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2023 – 13 U 26/23

Zur Frage der Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG durch Verwendung des Begriffs „Zentrum“ in einer Geschäftsbezeichnung, hier: durch einen Augenoptiker und Hörgeräteakustiker mit der Leuchtreklame-Aufschrift „Hörgeräte I Brillen * Zentrum * Hörgeräte I Brillen“ und im Internet mit der Bezeichnung „W. [Eigenname] Zentrum fürs Hören und Sehen“.

(Amtlicher Leitsatz)