Die Bundesregierung plant für die laufende Legislaturperiode keine Reform der Umsatzsteuersätze. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/10856) auf eine Kleine Anfrage (20/10534) der CDU/CSU-Fraktion. Sie verweist dabei auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Dieser sehe keine entsprechenden Reformen vor.
Die Unionsfraktion hatte unter anderem auch danach gefragt, ob die Bundesregierung den Empfehlungen des Bürgerrates folgen wolle. Dieser hatte vorgeschlagen, unterschiedliche Ernährungsformen umsatzsteuerlich gleichzustellen, also beispielsweise pflanzliche Milchersatzprodukte und Fleischersatzprodukte, wie es in der Anfrage heißt.
Darauf antwortet die Bundesregierung, dass die Steuersätze „nicht nach Ernährungsformen differenziert“ gälten. Weiter schreibt die Regierung: „Vielmehr gilt die allgemeine Systematik, nach der Nahrungsmittel grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und Getränke (mit Ausnahme von Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken) grundsätzlich dem Regelsteuersatz unterliegen. Im Übrigen unterliegen Fleischersatzprodukte bereits dem ermäßigten Steuersatz.“
(Quelle: hib 206/2024 vom 5.4.2024)