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DRSC: Stellungnahme zum ED/2023/5

„Finanzinstrumente mit EK-Merkmalen (FICE)“ Das DRSC hat am 29.3.2024 seine unter www.drsc.de abrufbare Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2023/5 „Financial Instruments with Characteristics of Equity“ an den IASB übermittelt. Darin bestätigt der Fachausschuss (FA) Finanzberichterstattung die grundlegende Erkenntnis des IASB, dass die Anwendung der derzeitigen IAS 32-Vorschriften allgemein gut funktioniert, zu einer sachgerechten Klassifizierung und zu nützlichen Informationen führt. Demzufolge stimmt er zu, dass eine vollständige Überarbeitung von IAS 32 wie einst im Diskussionspapier DP/2018/1 noch angestrebt weder erforderlich noch wünschenswert ist. Zudem stellte der FA fest, dass sich viele Anwendungsprobleme während der jahrelangen Bilanzierung nach IAS 32 praktisch lösen ließen. Vor diesem Hintergrund unterstützt er ausdrücklich das Ziel, mit dem Entwurf bekannte Anwendungsfragen zu klären und entsprechend nur ausgewählte IAS 32-Regeln aufzugreifen. Mit Blick auf die konkreten Vorschläge bestätigt das DRSC, dass damit die wichtigsten Anwendungsfragen aufgegriffen werden. Der FA stellte fest, dass unter den Vorschlägen die Themen „Einfluss gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften“, „Erwerb eigener EK-Instrumente“ sowie „Zusatzangaben“ die dringlichsten und relevantesten sind. Den entsprechenden Vorschlägen stimmte der FA nicht in Gänze zu. Ungeachtet dessen ist er mit zahlreichen anderen Vorschlägen einverstanden. Weitere Details zu seinen Erkenntnissen in Bezug auf die Vorschläge finden sich in seinen Antworten auf die Einzelfragen des Entwurfs. Die vorgeschlagenen Regelungsinhalte des ED/2023/5 hatte er bereits im Dezember 2023 in einem unter www.drsc.de abrufbaren Briefing Paper zusammengefasst. Der Stellungnahme des DRSC ging am 4.3.2024 eine Öffentliche Diskussion voraus, deren Ergebnisbericht weiterhin unter www.drsc.de eingesehen werden kann.

(www.drsc.de)