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BFH: Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG

BFH, Urteil vom 22.2.2024 – IV R 14/21

§ 7 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen im Sinne des § 5a Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2024-789-2