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BMJ: Bürokratieentlastungsgesetz IV vom Bundeskabinett beschlossen

Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV), wurde am 13.3.2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Der unter www.bmj.de abrufbare Regierungsentwurf sieht diverse Neuerungen vor. U. a. sollen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

(PM BMJ vom 13.3.2024)