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DRSC: Anregungen für Gesetzesanpassungen bzw. Klarstellungen beim MinStG

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 14.3.2024 ein unter www.drsc.de abrufbares Schreiben betreffend Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz – MinStG) an das BMF übermittelt. In dem Schreiben weist das DRSC auf einige (hauptsächlich rechnungslegungsrelevante) Punkte des MinStG hin, bei denen s. E. eine Änderung des Gesetzestextes erforderlich ist bzw. die im Rahmen eines künftigen BMF-Schreibens klargestellt werden sollten. Das Schreiben wurde durch die Arbeitsgruppe Steuern vorbereitet. Am 27.12.2023 wurde das Gesetz für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (MinBestRL-UmsG) verkündet. Die DRSC-Arbeitsgruppe Steuern und der Gemeinsame Fachausschuss haben das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleitet. Für weitergehende Informationen verweist das DRSC auf seine Projektseite.

(www.drsc.de)