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BDA: Beschäftigungsstatus muss im Einklang mit nationalem Recht festgestellt werden

Zur Billigung des EU-Beschäftigungsrats zur Plattformarbeitsrichtlinie erklärt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

Beschäftigungsstatus muss im Einklang mit nationalem Recht festgestellt werden

Berlin, 11. März 2024: „Durch EU-Regulierung vorzugeben, wann sich Selbstständige in abhängiger Beschäftigung befinden, ist und bleibt problematisch. Wir haben in Deutschland bereits geeignete Verfahren, um den Status von Plattformtätigen korrekt zu ermitteln. Die Enthaltung Deutschlands im Rat heute war daher richtig. Gleichzeitig stellt der heute gebilligte Kompromiss sicher, dass die Statusfeststellung im Einklang mit den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten erfolgt. Das ist der Knackpunkt, um auch in Deutschland eine praktikable Umsetzung der Richtlinie zu garantieren. Selbstständige dürfen nicht ungewollt in ein Beschäftigungsverhältnis gezwungen werden.“

(PM v. 11.3.2024)