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EuGH: Beweiskraft einer qualifizierten elektronischen Signatur

Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG ist dahin auszulegen, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten bei Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 3 Nr. 12 dieser Verordnung verpflichtet sind, im Rahmen dessen, was die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften für die handschriftliche Unterschrift vorsehen, der qualifizierten elektronischen Signatur die gleiche Beweiskraft wie der handschriftlichen Unterschrift zuzuerkennen.

EuGH, Urteil vom 29.2.2024 – C-466/22

(Tenor)