© IMAGO / Zoonar

Bundesregierung verteidigt Regeln für Härtefallfonds

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/10524) auf eine Kleine Anfrage (20/10334) der CDU/CSU-Fraktion ihr Vorgehen in Bezug auf den Härtefallfonds für Ost-Rentner, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge. Die Kritik der Unionsfraktion, den Bundesanteil für den Fonds von einer Milliarde Euro auf 500 Millionen Euro zu halbieren, weist die Regierung klar zurück.

„Die Eckpunkte, die in der 19. Legislaturperiode zwischen dem Bund und den Ländern erarbeitet worden sind, sind die Grundlage für die Stiftung; insbesondere auch hinsichtlich der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Härtefall anerkannt zu werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte sich zuvor intensiv um eine Verständigung mit den Ländern bemüht, die gemeinsam entwickelten Eckpunkte in einer Bund-Länder-Stiftung umzusetzen. Die Länder waren aber gemeinschaftlich nicht zu einer hälftigen Finanzierung des Härtefallfonds bereit“, betont die Bundesregierung. Aus diesem Grund habe sie sich entschlossen, eine Bundesstiftung zu errichten und den Ländern zugleich die Möglichkeit eingeräumt, dieser Stiftung beizutreten. Damit habe die Regierung auch einen entsprechenden Auftrag des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages umgesetzt, wie es in der Antwort weiter heißt.

(hib 130/2024 v. 6.3.2024)