Die neue Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) wird ihren Sitz in Frankfurt a. M. haben. Das haben das Europäische Parlament (EP) und der Rat (ER), also die Mitgliedstaaten, am 22.2.2024 beschlossen. Frankfurt a. M. habe sich gegen andere mögliche Standorte in acht Mitgliedstaaten durchgesetzt.
Am 20.7.2021 hatte die Kommission ein Legislativpaket im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) angenommen. Dieses Paket umfasste einen Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung einer Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA-VO).
Die Sitze der dezentralen Agenturen wurden in der Vergangenheit in den meisten Fällen von den Mitgliedstaaten festgelegt, wobei im Laufe der Zeit unterschiedliche Verfahren angewandt wurden. In den Urteilen des EuGH vom 14.7.2022 (C-106/19, C-232/19) wurde klargestellt, dass die Zuständigkeit für die Festlegung des Sitzes einer EU-Agentur nicht gemäß Art. 341 AEUV bei den Mitgliedstaaten liegt, sondern vom Unionsgesetzgeber festgelegt werden sollte. In dem vorliegenden Fall sollten also das EP und der ER gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Entscheidung treffen. Die AMLA ist der erste Fall, in dem diese Rechtsprechung angewandt wird.
(PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 23.2.2024)