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BGH: Bauträgervertrag und Verjährung des einheitlichen Vergütungsanspruchs

Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gemäß § 196 BGB in zehn Jahren.

BGH, Urteil vom 7.12.2023 – VII ZR 231/22

(Amtliche Leitsätze)

– Die Entscheidung wird demnächst mit einem Kommentar von Wünsche veröffentlicht.