Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 23.2.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf dient der weiteren Digitalisierung des Beurkundungswesens. Ziel der Reform ist es Medienbrüche abzubauen. Hierdurch sollen insbesondere die Urkundsstellen entlastet werden.
Bislang ist das Beurkundungsverfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Dagegen erfolgt die Verwahrung der Urkunden bei Notaren und spätestens ab 1.1.2026 flächendeckend auch bei Gerichten elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Daher bedarf es derzeit häufig eines doppelten Medientransfers: Die elektronisch verfassten Urkunden werden ausgedruckt und müssen nach der Unterzeichnung eingescannt werden. Dies ist mit erheblichem Aufwand verbunden.
Es sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:
– Notarielle Beurkundung von Willenserklärungen in elektronischer Form,
– Beglaubigungen elektronischer Unterschriften,
– vereinfachte Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten Erklärungen.
Der RefE wurde am 23.2.2024 an Länder und Verbände verschickt und ist auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 28.3.2024 Stellung zu nehmen.
(BMJ, PM Nr. 14/2024 vom 23.2.2024)