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DRSC: Bericht über die 25. Sitzung des FA Finanzberichterstattung am 16.2.2024

Zu Beginn hat sich der Fachausschuss Finanzberichterstattung (FA FB) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) erneut mit dem IASB ED/2023/5, Financial Instruments with Characteristics of Equity, befasst. Bei den diesmal erörterten IASB-Vorschlägen (2. Erfüllung in eigenen EK-Instrumenten, 3. Rückkauf eigener EK-Instrumente, 4. Bedingte Erfüllungsvereinbarungen) befürchtet der FA FB, dass die vorgesehenen Klarstellungen eher weitere Fragen und Unklarheiten aufwerfen. Die IASB-Vorschläge erscheinen dem FA FB insgesamt nicht ganz schlüssig. Insbesondere die Vorschläge zur Abbildung von NCI-Puts würden den empfundenen Widerspruch zwischen IAS 32 und IFRS 10 bzgl. Abbildung von Minderheitsanteilen verstärken.

Der FA FB will in seiner März-Sitzung die Erkenntnisse aus der bevorstehenden Öffentlichen Diskussion aufgreifen und auf dieser Basis seine Meinungsbildung abrunden und abschließen. Danach wird die DRSC-Stellungnahme im Rahmen der IASB-Kommentierungsfrist abgestimmt.

Anschließend diskutierte der FA FB einen Entwurf des geänderten DRS 18 „Latente Steuern“. Der Anlass der aktuellen Überarbeitung des DRS 18 ist das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) vom 27.12.2023, das u. a. einige Anpassungen des HGB enthält. Es wurde beschlossen, für den Konzernabschluss über den ausdrücklichen Wortlaut des § 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB hinaus zu empfehlen, Erläuterungen zu den erwarteten Auswirkungen aus der Anwendung der Mindeststeuergesetze auch dann zu machen, wenn diese, obwohl bereits in Kraft getreten, noch nicht anzuwenden sind.

Neben der Anpassung an das Min-BestRL-UmsG sollen ferner einige redaktionelle Änderungen an DRS 18 vorgenommen werden. Schließlich soll der Standard den Namen „Latente Steuern im Konzernabschluss“ erhalten.

Die Verabschiedung des Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 14 (E-DRÄS 14) durch den FA FB findet im Umlaufverfahren statt. Es wird angestrebt, den E-DRÄS 14 bis Ende Februar 2024 mit einer Kommentierungsfrist von 45 Tagen zu veröffentlichen.

(PM DRSC vom 21.2.2024)

Die Mitschnitte der Tagesordnungspunkte sind unter www.drsc.de abrufbar.