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BAG: Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

BAG, Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 307/22; ECLI:DE:BAG:2023:131223.U.5AZR307.22.0

1. Bei sog. Hypotax- oder Steuerausgleichsverfahren handelt es sich üblicherweise um Nettolohnvereinbarungen besonderer Art. Wird ein solches Verfahren vereinbart, soll der Arbeitnehmer während einer Auslandstätigkeit trotz Steuerpflicht im Einsatzland weiter die Nettovergütung erhalten, die er bei hypothetischer Weitergeltung des deutschen Steuerrechts beziehen würde. Vertraglich kann dies – wie vorliegend – über die Festlegung des Berechnungswegs für die zu zahlende Nettovergütung geregelt werden. Hypotax- oder Steuerausgleichsverfahren können auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart werden (Rn. 24 ff., 36).

2. Sieht während einer vorübergehenden Auslandsentsendung ein kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit normativ geltender Tarifvertrag eine Bruttovergütung vor, kann der Arbeitgeber jedoch den darauf gerichteten Anspruch des Arbeitnehmers nicht (teilweise) durch den Einbehalt der lediglich hypothetisch in Deutschland zu entrichtenden Lohnsteuer erfüllen, die er nicht an die deutschen Finanzbehörden abführt. Bei Anspruch auf eine Bruttovergütung beinhaltet die Vergütungspflicht nicht nur die Nettoauszahlung, sondern umfasst auch die Leistungen, die nicht in einer unmittelbaren Auszahlung an den Arbeitnehmer bestehen (Rn. 38 ff.).

(Orientierungssätze)