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BT: Zustimmung zum Kom­promiss beim Wachstums­chancengesetz

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am 23.2.2024 das sog. Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 376 Abgeordnete für den Kompromiss, der zuvor im Vermittlungsausschuss erzielt worden war (20/10410). Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Seine Aufgabe besteht darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze in der Länderkammer keine Mehrheit finden. 267 Abgeordnete lehnten den Kompromiss ab, es gab eine Enthaltung.  

Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht. 

Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung (20/8628, 20/9006, 20/9243 Nr. 1.8) hatte am 24.11.2023, in der 1038. Sitzung des Bundesrats keine Mehrheit gefunden, woraufhin der Vermittlungsausschuss (20/9524) angerufen wurde. Über das nun erarbeitete Ergebnis muss neben dem Bundestag auch die Länderkammer neu entscheiden. Im Bundesrat könnte die Beschlussempfehlung in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Angesetzt ist diese für den 22.3.2024. 

Das Gesetz, wie es der Bundestag am 17.11.2023 beschlossen hatte, sah u. a. die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gelten sollte, sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Das stärke die Produktivität und schütze das Klima, hieß es zur Begründung. Konkret wollte die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge 15 % der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen.

Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert. Sie kritisierten, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hatte. Auch wegen der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren sahen sie Überarbeitungsbedarf. 

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte das Ursprungsgesetz vor der Abstimmung im November noch in weiten Teilen geändert (20/9341, 20/9396). 

(Meldung BT vom 23.2.2024)