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IASB veröffentlicht Bitte um Informationsübermittlung zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

Der IASB hat am 9.12.2020 eine Bitte um Informationsübermittlung (Request for Information (RFI)) zu den IFRS-Standards für die Konzernrechnungslegung – IFRS 10 Consolidated Financial Statements, IFRS 11 Joint Arrangements und IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities veröffentlicht (weitere Informationen). Der RFI ist Teil des Post-Implementation Review (PIR) dieser Standards und bittet um Rückmeldungen zur Anwendung der Standards und zu den Informationen, die den Nutzern der Jahresabschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Der IASB wird die Rückmeldungen zum RFI nutzen, um festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. PIR werden durchgeführt, um die Auswirkungen eines neuen Standards zu bewerten, nachdem die Unternehmen die Vorschriften einige Zeit lang angewandt haben. IFRS 10 regelt die Erstellung von (konsolidierten) Konzernabschlüssen; IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen; und IFRS 12 legt die Informationen fest, die im Anhang über Beteiligungen an anderen Unternehmen offenzulegen sind. Stellungnahmen können bis zum 10.5. 2021 eingereicht werden.

(www.drsc.de)