© IMAGO / agefotostock

EuGH: Inkreal – Zur Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung

EuGH, Urteil vom 8.2.2024 – C-566/22

Art. 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung, mit der die in demselben Mitgliedstaat ansässigen Parteien eines Vertrags die Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Mitgliedstaats für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren, unter diese Bestimmung fällt, auch wenn der Vertrag keine weitere Verbindung zu diesem anderen Mitgliedstaat aufweist.

(Tenor)