Den öffentlichen Prüfungseinrichtungen obliegt die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft bei Gebietskörperschaften. Sie ist nicht Gegenstand der Abschlussprüfung in der Definition des IDW PS 730. Bei der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert wird. Für den Fall, dass ein Wirtschaftsprüfer für diese Auftragserweiterung hinzugezogen wird, soll IDW PS 731 dabei unterstützen, den Prüfungsgegenstand im Einzelfall zu konkretisieren. In Anlehnung an IDW PS 720, der für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG bei öffentlichen Unternehmen einschlägig ist, sieht IDW PS 731 ebenfalls eine Berichterstattung in Form eines Fragenkatalogs vor, allerdings zugeschnitten auf die besonderen Bedürfnisse der Gebietskörperschaften. Außerdem unterscheidet die Verlautbarung nach der Art der Aussage des Wirtschaftsprüfers vier Kategorien, die jeweils ein anderes Vorgehen nach sich ziehen. Die Finalisierung des Entwurfs aus 2016 war zunächst zurückgestellt worden, um die Entwicklung bei anderen Projekten zu aufsichtsrechtlichen Prüfungen abzuwarten. Der IDW Prüfungsstandard „Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft als Erweiterung der Abschlussprüfung bei Gebietskörperschaften (IDW PS 731) „wird in Heft 1/2021 der IDW Life veröffentlicht werden.
(IDW Aktuell vom 4.12.2020)