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IDW: Stellungnahme zu Umsetzungsleitlinien der EFRAG

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich an der EFRAG-Konsultation von drei unverbindlichen Implementation-Guidance-Dokumenten beteiligt. Die EFRAG hat die (unter https://efrag.org abrufbar) Dokumente zur Unterstützung von Unternehmen entwickelt, die der Berichtspflicht nach der Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD und den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) unterliegen.

•           Draft EFRAG IG 1: Materiality assessment implementation guidance,

•           Draft EFRAG IG 2: Value chain implementation guidance,

•           Draft EFRAG IG 3: Detailed ESRS datapoints implementation guidance and accompanying explanatory note.

In seiner Stellungnahme befasst sich das IDW mit ausgewählten Fragen, bei denen die praktische und konkrete Nutzung der Leitlinien im Vordergrund steht. So geht das IDW u. a. auf folgende Fragestellungen ein: Guidance zur Brutto-/Netto-Berichterstattung, Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse bei Unternehmen, die in verschiedenen Sektoren tätig sind, sowie auf das „Operational Control“ Konzept und die Anwendung von Übergangsbestimmungen. Das Schreiben des IDW vom 2.2.2024 einschließlich der Anlage mit den Antworten, die in die drei Antwortformulare auf der EFRAG-Website eingegeben wurden, ist unter www.idw.de abrufbar. (IDW Aktuell vom 5.2.2024)