BFH, Urteil vom 12.10.2023 – V R 42/21
NV: Ein von einem fachkundigen Bevollmächtigten eingelegter Einspruch, der die angefochtenen Bescheide eindeutig und abschließend bezeichnet, ist nicht dahingehend auslegungsfähig, dass auch ein weiterer ‑‑im Einspruchsschreiben nicht benannter‑‑ Steuerbescheid angefochten werden soll.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2024-342-1