BB im Gespräch mit Sandra Höfer-Grosjean, Partnerin bei Deloitte Legal

„Es braucht die Ordnungswidrigkeit einer Leitungsfunktion, dann kann das Unternehmen bebußt werden.
Häufig werden Strafverfahren eingeleitet wegen der Abgabe unrichtiger Steuererklärungen im Zusammenhang mit dem so genannten Eventualvorsatz oder mit der Leichtfertigkeit.“

BB im Gespräch mit Sandra Höfer-Grosjean
BB im Gespräch mit Sandra Höfer-Grosjean, Partnerin bei Deloitte Legal

Mit Anklicken wird Ihre IP-Adresse an YouTube übertragen.