Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert die Bundesregierung auf, Nachbesserungen am jüngst vorgelegten Referentenentwurf zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorzunehmen. Will sie den „Bürokratie-Burn-Out“ in Deutschland wirklich beenden, muss hier dringend nachgelegt werden.
Der am 11.1.2024 vorgelegte Referentenentwurf ist das Ergebnis einer umfassenden Verbändeabfrage, bei der insgesamt 442 Entlastungsvorschläge eingebracht wurden. Auch die Bundessteuerberaterkammer legte umfassende Maßnahmen vor, mit der im Steuerrecht Vereinfachungen vorgenommen und damit Bürokratie wirksam abgebaut werden kann.
BStBK-Präsident Hartmut Schwab zeigt sich enttäuscht über die Vorschläge der Bundesregierung. „Bürokratieabbau ist Wachstum zum Nulltarif. Gerade der Mittelstand leidet enorm unter den oftmals unnötig komplexen steuerrechtlichen Regelungen. Im Steuerrecht wäre es dringend Zeit für mehr Pauschalen und weniger Einzelfallgerechtigkeit.“
Anlässlich der Verbändeabfrage hatte die Bundessteuerberaterkammer unter anderem eine Novellierung des Außensteuergesetzes, die Systematisierung von Missbrauchsvermeidungsnormen, Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebsprüfung und Anpassungen im Kurzarbeitergeld-Prozess gefordert. Diese wichtigen Maßnahmen sucht man in dem vorliegenden Referentenentwurf allerdings vergeblich.
Ernüchtert stellt Schwab fest: „In steuerrechtlicher Hinsicht enttäuscht der Referentenentwurf, da lediglich die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre verkürzt wird. Das entspricht zwar einer unserer vielen Forderungen, das Steuerrecht hat aber noch deutlich mehr Vereinfachungspotential. Der große Wurf ist das nicht.“
Die BStBK rechnet mit steigenden Bürokratielasten durch die globale Mindestbesteuerung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die geplanten nationalen Meldepflichten. Gerade vor diesem Hintergrund, ist dieses Vorgehen nicht zu rechtfertigen. Die Bundessteuerberaterkammer wird nicht nachlassen und ihre Vorschläge zur Steuervereinfachung in den Gesetzgebungsprozess einbringen.
(Quelle: PM BStBK vom 16.1.2024)