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IDW: Forderung nach mehr Klarheit im BMF-Schreiben zur Steueroasen-Abwehr

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) in einem unter www.idw.de abrufbaren Stellung genommen. In dem Ende November 2023 veröffentlichten Entwurf äußert sich das BMF zu praxisrelevanten Auslegungsfragen (u.a. zum Anwendungsbereich, betroffenen Geschäftsvorgängen und den vorgesehenen Abwehrmaßnahmen) des seit 2022 anwendbaren StAbwG.

Das IDW unterstützt ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen von Steuergestaltungen eine missbräuchliche Schädigung des Staates unterbleibt – dies zeigt sich auch in den im IDW-Wertekodex kodifizierten Regelungen zu verantwortungsvoller Steuerberatung.

Das IDW begrüßt im Entwurf des BMF-Schreibens vorgesehene Vereinfachungsmaßnahmen, kritisiert aber gleichzeitig über den Gesetzeswortlaut hinausgehende Verschärfungen. Insgesamt regt das IDW an, das BMF-Schreiben an vielen Stellen klarer zu formulieren, um Unsicherheiten in der Rechtsanwendung zu vermeiden. Dies betrifft u.a. auch die Ausführungen zu nicht in den Anwendungsbereich des § 10 StAbwG fallenden Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Nutzung eines in einem nicht-kooperativen Hoheitsgebiet gelegenen Schifffahrtskanals.

(IDW Aktuell vom 12.1.2024)