1. Die auf dem vorderen Flaschenetikett einer Weinflasche blickfangmäßig herausgestellte Werbeangabe „FOOT PRINT REDUZIERT DEINEN CO2 FUSSABDRUCK“ ist mangels ausreichender aufklärender Hinweise irreführend, wenn nicht auch der in der Flasche enthaltene Wein in irgendeiner Weise zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks beiträgt.
2. Bei einer Werbung mit der Umweltverträglichkeit einer Ware sind an die zur Vermeidung einer Irreführung erforderlichen aufklärenden Hinweise grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen.
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 15.11.2023 – 3 U 1722/23
(Amtliche Leitsätze)