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Generalunternehmerhaftung bei Paketdiensten erfolgreich

Berlin: (hib/CHE) Die Einführung der Generalunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketdienstbranche hat sich als Instrument zur Förderung der Beitragsehrlichkeit und zur Sicherstellung des Zahlungsflusses in der Sozialversicherung bewährt. Das schreibt die Bundesregierung in dem Bericht über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmer in der Kurier- und Paketdienstbranche, die nun als Unterrichtung (20/9834) vorliegt.

Positive Wirkung habe dabei vor allem die Präqualifizierung entfaltet, die vielfach von Generalunternehmern gefordert werde und für deren Erteilung eine Reihe von unabdingbaren Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Vor allem die starke generalpräventive Wirkung vor dem Hintergrund einer drohenden Zahlungspflicht des Generalunternehmers für die Beitragsschulden seines Nachunternehmers habe nachhaltig zu Veränderungen in der Branche im Hinblick auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen geführt, heißt es im Bericht zusammenfassend. Daraus geht auch hervor, dass die Regierung derzeit in ressortübergreifenden Gesprächen nach Möglichkeiten sucht, die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern.

(Deutscher Bundestag, hib 954/2023 v. 18.12.2023)