Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. gut sieben Jahrzehnte nach dem Beginn der europäischen Einigung am 6. und 7. Juni 2024 ein Europarechtliches Symposion.
Im Mai 2024 begeht das Bundesarbeitsgericht zudem sein 70-jähriges Bestehen. Deshalb beginnt das 11. Europarechtliche Symposion mit einer Festrede von Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, MdB. Dem folgen zwei Festvorträge von Herrn Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), und Herrn Präsidenten der Siebten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union François Biltgen.
Daran anschließend werden ausgewählte Fragen des europäischen Arbeitsrechts im Spannungsfeld zwischen Vertiefung und Subsidiarität behandelt. Frau Rechtsanwältin Dr. Doris-Maria Schuster wird über „Entgeltgleichheit zwischen Primärrecht, Richtlinie und deutschem Recht“ sprechen. Frau Prof. Dr. Claudia Schubert wird „Europäisches Arbeitsrecht als Teil einer Wirtschafts-, Währungs- und Werteunion zwischen Harmonisierung und Subsidiarität“ beleuchten.
Als Neuerung findet erstmals eine Podiumsdiskussion zu der Rolle der Sozialpartner in der europäischen Rechtsetzung statt. Diskutieren werden die Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt des DGB, Frau Isabel Eder, und der Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik der BDA, Herr Roland Wolf.
Am Abend des ersten Tags des Symposions findet das traditionelle festliche Abendessen im Kaisersaal zu Erfurt statt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Europarechtlichen Symposions können eine Bescheinigung über zehn Zeitstunden nach § 15 FAO erhalten. Konferenzsprache ist Deutsch. Veranstaltungsort ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Das Programm und die Möglichkeit, sich anzumelden, finden Sie ab dem Beginn des Jahres 2024 auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de.