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DRSC: EU-Vorschriften zu ESAP im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 20.12.2023 wurden die EU-Vorschriften zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (European Single Access Point, ESAP) im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Die ESAP-Vorschriften umfassen eine EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/2859) zur Einrichtung des ESAP sowie eine Änderungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/2869) und eineÄnderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2864) zur Änderung jener zahlreichen EU-Rechtsakte, in denen die meldepflichtigen Informationen verortet sind.

ESAP soll als zentraler Zugangspunkt für Unternehmensdaten dienen, durch die ESMA betrieben werden und ab dem Sommer 2027 verfügbar sein. Die über ESAP zugänglich zu machenden Informationen sollen schrittweise über einen Zeitraum von vier Jahren aufgenommen werden. Dabei sollen Nachhaltigkeitsinformationen frühzeitig zugänglich gemacht werden, um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu unterstützen.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) verfolgt die Entwicklungen zum ESAP und veröffentlichte zum Legislativvorschlag ein Briefing Paper. Weitere Informationen finden sich auf der DRSC-Projektseite.

(www.drsc.de)