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BMF: Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG)

Der Gesetzentwurf des AbzStEntModG ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung insbesondere des Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahrens und der Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung. Er enthält die folgenden wesentlichen Elemente:

– Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),

– Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid,

– Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigung- und weiteren Daten,

– Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen,

– Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.

Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen sowie eine Beschränkung des Besteuerungstatbestands bei der Überlassung von Rechten durch beschränkt steuerpflichtige Rechteinhaber (§ 49 Abs. 1 EStG) enthalten, die mit den übrigen Regelungen des Gesetzentwurfs keinen direkten Zusammenhang haben.

(Quelle: PM BMF vom 20.11.2020)