BFH, Urteil vom 12.10.2023 – III R 34/21
Bei der Bestimmung des einfachen Kürzungsbetrages gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes ist der nach § 126 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes maßgebende Ersatzwirtschaftswert im Verhältnis der eigenen Fläche zu der gepachteten Fläche anzusetzen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2023-2837-1