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BFH: Keine Fertigung einer Daten-CD im Rahmen der Akteneinsicht

BFH, Beschluss vom 30.10.2023 – X B 35/23 (AdV)

NV: Das Finanzgericht (FG) ist nicht verpflichtet, Behördenakten, die in Papierform vorliegen, zu digitalisieren und deren Inhalt auf einer Daten-CD einem Beteiligten zu übergeben. Dies gilt auch, wenn das FG am ersetzenden Scannen im Sinne des § 52b Abs. 6 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung teilnimmt.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BBL2023-2710-6