Das Europäische Parlament hat am 24.11.2020 neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe verabschiedet. Zuvor hatte bereits der Rat die entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen angenommen. Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken, wie bspw. Dem Abgasskandal, Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken. Das Modell der Verbandsklagen, bislang im Unionsrecht nicht vorgesehen, unterscheidet sich deutlich von den Sammelklagen in den Vereinigten Staaten. Sie können nicht von Anwaltskanzleien angestrengt werden, sondern nur von Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und strenge Zulassungskriterien erfüllen, die von einer Behörde überwacht werden. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, die für Dezember vorgesehen ist, in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie bis Januar 2023 umsetzen. (Meldung EU-Kommission vom 24.11.2020)
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