Nachdem der Bundestag das Wachstumschancengesetz am 17.11.2023 in 2./3. Lesung beschlossen hat, empfehlen die Ausschüsse des Bundesrates (BR-Drs. 588/1/23) dem Bundesrat, in seiner Sitzung am 24.11.2023 die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.
Der federführende Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung begründen dies unter anderem mit der allenfalls punktuellen Übernahme der im Bundesratsverfahren geäußerten Änderungsvorschläge.
Der Wirtschaftsausschuss schließt sich der Empfehlung zur Einberufung eines Vermittlungsausschusses an und spricht sich für eine Streichung des Artikels 13 Nummer 13 (§§ 138l, 138m und 138n AO) des Gesetzentwurfs aus. Die §§ 138l bis 138n AO regeln eine neue Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der bereits bestehenden Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen und der Zielsetzung des Wachstumschancengesetzes, eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland zu erreichen, sei die geplante Neuregelung abzulehnen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unterstützt das Anliegen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates und hatte sich bereits vorab im Gesetzgebungsverfahren mit einer entsprechenden Forderung zur Streichung der geplanten Neuregelung für innerstaatliche Steuergestaltungen eingebracht.
(IDW Aktuell vom 22.11.2023)