Der IDW-Bankenfachausschuss (BFA) hat den IDW PS 526 (10.2023) verabschiedet. Der Abschlussprüfer prüft gem. § 29 KWG i. V. m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht. Der IDW-Prüfungsstandard „Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW PS 526 (10.2023))“ stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit den vorstehenden Pflichten nachkommen. Die im Entwurf des Prüfungsstandards noch vorhandenen Textziffern zur Klassifizierung von Prüfungsfeststellungen sind im IDW PS 526 entfallen, da zwischenzeitlich keine Novelle der PrüfbV veröffentlicht wurde. Der IDW-Prüfungsstandard „Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW PS 526 (10.2023))“ ist in IDW Life 11/2023 veröffentlicht.
(IDW Aktuell vom 7.11.2023)