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BFH: Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland

BFH, Urteil vom 9.8.2023 – VI R 20/21

1. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten notwendig sind (entgegen: Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228, Rz 112).

2. Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung sind die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2023-2645-2