In der Neuauflage seines Positionspapiers „Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle: Erste Lehren aus dem Fall Wirecard“ unterbreitet das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Vorschläge, wie die Strafverfolgung bei Verdacht auf Bilanzbetrug im Bereich organisierter Kriminalität verbessert werden kann. Die zentrale Forderung lautet, eine hoheitliche Eingriffsstelle einzurichten, die beim Bundeskriminalamt (BKA) anzusiedeln ist. Das System der privaten Governance komme in bestimmten Fällen an seine Grenzen. „Insbesondere bei bandenmäßigem Betrug oder kollusivem Zusammenwirken von Vorstand und unternehmensfremden Dritten oder gar dem Aufsichtsrat des Unternehmens sind zur Aufdeckung von Bilanzbetrug oftmals hoheitliche Befugnisse erforderlich, die dem Abschlussprüfer nicht zur Verfügung stehen“, sagt IDW-Vorstandssprecher Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann. Dabei handele es sich i. d. R. um seltene, aber komplexe Fälle, die ein schnelles Eingreifen erfordern. Die Erfüllung der Aufgaben einer solchen Eingreiftruppe erfordere sowohl umfassende Kompetenzen in Wirtschafts- und Finanzkriminalität als auch bei der Strafverfolgung organisierter Kriminalität. Daher schlägt das IDW vor, diese Stelle im Bereich der organisierten Kriminalität beim Bundeskriminalamt (BKA) anzusiedeln. Um einen sicheren Informationsfluss und eine zügige Aufnahme von Ermittlungen zu gewährleisten, muss zum einen die BaFin bei Anhaltspunkten auf Bilanzbetrug gesetzlich ermächtigt werden, das BKA zu informieren. Zum anderen sollten auch die Abschlussprüfer bei Verdacht auf Bilanzdelikte verpflichtet sein, dies direkt an das BKA zu melden. Das Positionspapier und die diesbezügliche Pressemitteilung sind unter www.idw.de abrufbar.
(IDW Aktuell vom 17.11.2020)