MOSCOW, RUSSIA - MAY 18, 2020: A utility worker washes pavements on Tverskoy Boulevard the Moscow authorities decided to extend the coronavirus lockdown through May 31 in order to prevent the spread of the infection. Vladimir Gerdo/TASS PUBLICATIONxINxGERxAUTxONLY TS0D998B

BFH: Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn) – Keine Begünstigung nach § 35a Abs. 3 EStG für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten

Der BFH hat mit Urteil vom 13.5.2020 – VI R 4/18 entschieden:

1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist –anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus– nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt.

2. Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt.

(Amtliche Leitsätze)

Volltext BB-Online BBL2020-2709-3