Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bei der Umsetzung seiner wettbewerbspolitischen Agenda am 6.11.2023 einen weiteren Schritt gemacht und mit der Vorbereitung der nächsten Schritte begonnen: Zum einen tritt mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach der Verkündung am 6.11.2023 am 7.11.2023 eine wichtige Reform des Wettbewerbsrechts in Kraft, nachdem der Bundesrat zugestimmt hat. Zum anderen startet das BMWK am 6.11.2023 eine öffentliche Konsultation zur weiteren Modernisierung des Wettbewerbsrechts. Diese ermöglicht es allen interessierten Organisationen und Personen bis zum 4.12.2023 zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung zu nehmen und Vorschläge zur Anpassung des deutschen Wettbewerbsrechts einzubringen. Das BMWK möchte dadurch ein möglichst umfassendes Meinungsbild erhalten, das bei der weiteren Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda einbezogen wird.
Mit der 11. GWB-Novelle verfügt das Bundeskartellamt ab dem 7.11.2023 über zusätzliche Instrumente und kann zielgerichtet überall dort eingreifen, wo der Wettbewerb nicht funktioniert. Es kann nach einer Sektoruntersuchung nun etwa neuen Wettbewerbern den Marktzugang erleichtern, stillschweigende Abstimmungen der großen Anbieter auf einem Markt direkt bekämpfen und notfalls marktmächtige Unternehmen sogar entflechten. Die neuen Maßnahmen kann das Bundeskartellamt nutzen, wenn der Wettbewerb nicht funktioniert, aber keine Verfahren wegen der Bildung eines Kartells oder des Missbrauchs von Marktmacht möglich sind. Bisher endete in solchen Fällen die Sektoruntersuchung lediglich mit einem Bericht. Vor Inkrafttreten der 11. GWB-Novelle fanden Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts unter anderem in der Entsorgungswirtschaft, dem Lebensmitteleinzelhandel oder bei Baustoffen statt. Aktuell laufen etwa Sektoruntersuchungen zu Raffinerien und dem Kraftstoffgroßhandel sowie zu Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.
Somit kann künftig vor allem der Wettbewerb auf Märkten mit nur wenigen Anbietern gestärkt werden. Insbesondere die letzte Krise hat deutlich gezeigt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die kleineren und mittleren Unternehmen die größte Last tragen, wenn der Wettbewerb gestört ist. Nur funktionierender Wettbewerb sorgt für niedrige Preise, hohe Qualität und schützt schwächere Marktteilnehmer vor der unfairen Ausnutzung wirtschaftlicher Macht. Zusätzlich zu den neuen Möglichkeiten nach einer Sektoruntersuchung vereinfacht die 11. GWB-Novelle dem Bundeskartellamt auch die Abschöpfung von Vorteilen, die Unternehmen durch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben.
Die 11. GWB-Novelle war eine Antwort auf die krisenhaften (Preis-)Entwicklungen, die infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine besonders deutlich zutage getreten sind. Die 11. GWB-Novelle fügt sich nahtlos in die wettbewerbspolitische Agenda des BMWK ein, die das BMWK seit Februar 2022 auch auf EU-Ebene aktiv umsetzt (Zwischenbilanz). Mit der am 6.11.2023 gestarteten, offenen Online-Konsultation zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts bittet das BMWK alle betroffenen Akteure, ihre Vorschläge und Positionen einzubringen, damit diese bei der weiteren Umsetzung der wettbewerbspolitischen Agenda einbezogen werden können. Besonders erwünscht sind Hinweise zur Verminderung von unnötiger Bürokratie und für zielgerichtetere und effizientere Verfahren im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht.
Vgl. hierzu auch Hahn, Die Erste Seite, BB Heft 45/2023.