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EuGH: Aufrechterhaltung der Wirkungen einer mit dem Unionsrecht unvereinbaren nationalen Regelung

EuGH, Urteil vom 5.10.2023 – C-355/22

Ein nationales Gericht hat nicht das Recht, eine nationale Vorschrift anzuwenden, die es dazu ermächtigt, bestimmte Wirkungen einer nationalen Rechtsvorschrift, die es für mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unvereinbar erklärt hat, mit der Begründung aufrechtzuerhalten, dass es nicht möglich sei, zu Unrecht beigetriebene Mehrwertsteuer nachträglich an die Abnehmer der von einem Steuerpflichtigen erbrachten Dienstleistungen zurückzuzahlen, insbesondere wegen der großen Zahl betroffener Personen oder wenn diese Personen nicht über ein buchhalterisches System verfügten, das es ihnen erlaube, diese Dienstleistungen und ihren Wert zu ermitteln.

(Tenor)

Volltext BB-Online BB-ONLINE BBL2023-2390-2