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BAG: Profifußball – einsatzabhängige Verlängerungsklausel – COVID-19-Pandemie – ergänzende Vertragsauslegung – Vertragsanpassung

BAG, Urteil vom 24.5.2023 – 7 AZR 169/22

1. Einzelfallentscheidung zu einer in einem Arbeitsvertrag mit einem Profifußballspieler getroffenen Vereinbarung, nach der sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Spieler auf eine bestimmte (Mindest-)Anzahl von Spieleinsätzen kommt (einsatzabhängige Verlängerungsklausel), und zu deren Verständnis/Anpassung vor dem Hintergrund eines pandemiebedingten vorzeitigen Abbruchs der Spielsaison.

2. Macht der Profifußballspieler unter Berufung auf den Eintritt der Bedingung der einsatzabhängigen Verlängerungsklausel die Verlängerung seines befristeten Arbeitsverhältnisses um ein weiteres Jahr geltend, handelt es sich um eine allgemeine Feststellungsklage iSd. § 256 Abs. 1 ZPO (Rn. 17).

3. Zur Frage, ob eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel im Vertrag eines Profifußballspielers aufgrund eines pandemiebedingten Saisonabbruchs dahingehend ergänzend ausgelegt werden kann, dass bereits eine prozentuale Quote und nicht die vereinbarte Anzahl von Spieleinsätzen die Vertragsverlängerung bewirkt hat (Rn. 24 ff.).

4. Zur Frage, ob eine einsatzabhängige Verlängerungsklausel im Vertrag eines Profifußballspielers aufgrund eines pandemiebedingten Saisonabbruchs gemäß § 313 BGB dahingehend angepasst werden kann, dass bereits eine prozentuale Quote und nicht die vereinbarte Anzahl von Spieleinsätzen zur Vertragsverlängerung ausgereicht hat (Rn. 34 ff.).

5. Nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) darf in die Vereinbarung der Parteien nicht stärker eingegriffen werden, als es durch die Anpassung an die veränderten Umstände geboten ist. Eine Anpassung darf keine Überkompensation zur Folge haben (Rn. 36).

(Orientierungssätze)