Mit Wirkung zum 1.10.2023 sind die Richterinnen am Finanzgericht Petra Barche und Dr. Sandy Schüler-Täsch zu Richterinnen am Bundesfinanzhof sowie Ministerialrat Dr. Harald Brandl zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt worden.
Die gebürtige Hamburgerin Petra Barche begann ihre Berufslaufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften zunächst in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 1996 trat sie in den höheren Dienst der hamburgischen Steuerverwaltung ein und war als Sachgebietsleiterin bei verschiedenen Hamburger Regionalfinanzämtern tätig. Im März 2003 wechselte sie an das Finanzgericht Hamburg, wo sie – unterbrochen durch eine Abordnung an das Landgericht Hamburg in den Jahren 2019/2020 – verschiedenen Steuersenaten angehörte und daneben Aufgaben in ihrer Funktion als Güterichterin am Landgericht Hamburg und am Finanzgericht Hamburg wahrnahm.
Dr. Sandy Schüler-Täsch trat nach ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin an einem Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Leipzig 2004 in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Sachsen ein. Dort war sie bei den Finanzämtern Grimma und Oschatz tätig und wechselte 2006 zur Oberfinanzdirektion Chemnitz. 2009 war sie für zwei Jahre als Richterin kraft Auftrags an das Sächsische Finanzgericht und 2011 für vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesfinanzhof abgeordnet. Mitte 2015 wechselte sie in den Geschäftsbereich des Justizministeriums Baden-Württemberg und war dort bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof beim Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.
Dr. Harald Brandl trat 1996 nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem sich anschließenden Referendariat beim (damaligen) Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in die Finanzverwaltung ein. In den Jahren 2001 bis 2004 war er dann u. a. an den beiden Finanzämtern in Augsburg tätig, bevor er in die Ministerialverwaltung zurückkehrte. Seit September 2004 nahm er verschiedene, mehrjährige Aufgabenbereiche im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen bzw. in der Bayerischen Staatskanzlei (Bayerische Landesvertretung in Berlin) wahr. So leitete er in der Steuerabteilung des Finanzministeriums in München von September 2004 bis Ende 2008 das für Abgabenordnung und Steuerstrafrecht zuständige Referat, von 2011 bis 2021 das Referat „Einkommensteuer mit Nebengesetzen, Gemeinnützigkeit“ und zuletzt das Referat „Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern“.
Im Bundesfinanzhof hat das Präsidium Petra Barche dem in erster Linie mit Verfahren aus dem Bereich der Umsatzsteuer befassten V. Senat zugewiesen. Dr. Sandy Schüler-Täsch wird Mitglied des IX. Senats, der im Wesentlichen für die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte zuständig ist. Dr. Harald Brandl wurde dem VI. Senat zugewiesen, dessen Zuständigkeit die Lohnsteuer, außergewöhnliche Belastungen sowie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfasst.
(Quelle: PM BFH 038/23 vom 4.10.2023)